AllgemeineBestimmungen
I. Anwendungsbereich und Geltung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) und Gaumentraum Jakob (nachfolgend «Gaumentraum» genannt). Sie gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Gaumentraum und Kunden soweit in Einzelverträgen/Offerte nicht im Einzelnen etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn sie von Gaumentraum ausdrücklich und oder schriftlich akzeptiert wurden und sie mit den AGB von Gaumentraum nicht im Widerspruch stehen.
3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit.
4. Sofern der Kunde Verträge direkt mit Dritten abschliesst (z.B. Arbeitsleitungen für Dritte), ist Gaumentraum nicht Vertragspartei und die Bestimmungen des Dritten (z.B. betreffend Leistungsumfang, Gewährleistung und Haftung) gelten ausschliesslich. Erhält der Kunde insbesondere Nutzungsrechte, Lizenzen für von Gaumentraum gelieferte Dritt-Produkte, gelten ebenfalls ausschliesslich die Bestimmungen des Dritten. Eine weitergehende Haftung oder Gewährleistung durch Gaumentraum besteht nicht.
5. Sämtliche von Gaumentraum erbrachten Leistungen, Arbeitsergebnisse, erworbenen Nutzungsrechte usw. werden nachfolgend als „Leistungen von Gaumentraum“ bezeichnet.
II. Vertragsschluss
1. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich durch das Absenden einer Bestellung oder mündlich. Dies kann anlässlich einer persönlichen Übergabe, per Post, Fax oder auch elektronisch per E-Mail erfolgen. Gaumentraum hat jedoch das Recht, für einzelne Verträge nach eigenem Ermessen die unterzeichnete Bestätigung per Post und oder Fax zu verlangen.
2. Sämtliche Angaben zu Produkten, Produkteigenschaften und Preisen gelten vorbehaltlich Irrtum. Der Kunde macht durch das Absenden der Bestellanfrage bei Gaumentraum ein Angebot. Erst durch die Zustellung der Bestellbestätigung seitens Gaumentraum, welcher dem Kunden via Email gesendet wird, kommt ein Vertrag zustande. Der Kunde ist verpflichtet, eventualiter Abweichungen zwischen dieser Bestätigung und der Bestellung mitzuteilen.
3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
4. Soweit in einer Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt Gaumentraum während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum einer Offerte an diese gebunden.
III. Lieferungen
1. Für den genauen Umfang und Ausführung von vereinbarten Lieferungen von Leistungen von Gaumentraum ist der jeweils unterzeichnete Vertrag, die Auftragsbestätigung oder die unterzeichnete Offerte massgebend.
2. Die von Gaumentraum angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Lieferproblemen seitens eines Dritt-Herstellers oder -Lieferanten.
3. Sollte sich eine Lieferung über einen von Gaumentraum schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Gaumentraum in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung der betroffenen Lieferung zurücktreten. Gaumentraum haftet für diesen Fall dem Kunden nur im Rahmen von X unten und nur soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige oder absichtliche Vertragsverletzung von Gaumentraum zurückzuführen ist.
4. Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Gaumentraum keinen Einfluss, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerter Belieferung durch Vertragspartner von Gaumentraum, Transportprobleme und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Gaumentraum nach eigenem Ermessen und unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und oder Aufhebung der Lieferverpflichtung oder Bestellung.
5. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen bedürfen des schriftlichen/mündlichen Einverständnisses von Gaumentraum. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Gaumentraum dem Kunden in jedem Fall belasten.
6. Gaumentraum ist ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt.
7. Der Versand von Leistungen durch Gaumentraum erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.
8. Individualisierungen welche spezifisch für den Kunden gefertigt werden sind nach dem Gut zum Druck offiziell abgenommen und freigegen. Die zur Verfügung gestellten Daten werden nur für Druckzwecke verwendet. Nach Kundenrückfrage oder spezifischem Wunsch können diese auch für Werbezwecke eingesetzt werden. Seitens Gaumentraum wird für Druckfehler keine Haftung übernommen, bei unsachgemässer Durchführung oder Lieferverzögerung muss die Druckerei haftbar gemacht werden.
IV. Abnahmen und Prüfungen von gelieferten Leistungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, die von Gaumentraum gelieferten Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber 7 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, Gaumentraum schriftlich bekannt zu geben, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.
2. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe erlöschen jede Garantie/Gewährleistung und jeder sonstige Anspruch des Kunden.
V. Übergang von Nutzen und Gefahr, Eigentumsvorbehalt
1. Mit dem Versand bzw. Abholung der gelieferten Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über.
2. Die von Gaumentraum gelieferten Produkte bleiben solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen im Eigentum von Gaumentraum, bis Gaumentraum den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat.
3. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Gaumentraum gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
VI. Annahmeverzug
1. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme von Leistungen verweigert oder erklärt, die Leistungen nicht abnehmen zu wollen, kann Gaumentraum die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Gaumentraum ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% der vereinbarten Vergütung oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
VII. Preise
1. Wird schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart, deckt dieser sämtliche klar voraussehbaren Aufwendungen des Auftragnehmers ab. Der Pauschalpreis wird mit Abschluss des Vertrags zum Voraus fällig, sofern in den jeweiligen Offerten, Einzelverträgen und deren Anhängen nicht ein abweichender Zahlungsplan vereinbart wird. Änderungen der definierten Voraussetzungen oder unrichtige, unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers können zu Mehraufwendungen der Gaumentraum führen. Gaumentraum wird den Auftraggeber auf solche Mehraufwendungen vorgängig aufmerksam machen. Wenn nicht anders vereinbart, werden Mehraufwendungen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2. Ist schriftlich ein Kostenrahmen oder Kostendach vereinbart, werden die Arbeiten bei Verrechnung der letzten Zahlungstranche nach Aufwand abgerechnet. Zeigt sich im Laufe der Erfüllung, dass der Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, orientiert Gaumentraum den Auftraggeber schriftlich und frühzeitig. Der Auftraggeber kann hierauf unter Ausschluss weiterer Ansprüche in Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen von der Vereinbarung zurücktreten.
3. Für alle übrigen Leistungen gilt eine Entschädigung nach Absprache, aktueller Preisliste und effektivem Aufwand.
4. Alle kommunizierten Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF), d.h. exklusive Mehrwertsteuer, Skontoabzüge oder anderer gesetzlicher Abgaben und allfälliger Nebenkosten (z.B. Fracht, Transport etc.). Die Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (z.B. Lieferung, Reise- und Aufenthaltskosten von Personal, Porti) werden separat in Rechnung gestellt. Die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung von Pauschalpreisen bleibt vorbehalten.
5. Die Preise für vereinbarte Leistungen von Gaumentraum sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der gültigen Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung bzw. des jeweiligen Vertragsabschlusses berechnet oder mangels bestehender Preisliste gemäss den effektiv entstandenen Kosten/Aufwänden zu den branchenüblichen Ansätzen. Im Übrigen kann Gaumentraum jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht werden Bestellung nach Möglichkeit in bar bezahlt. Die Rechnungsstellung ist nur nach Bestätigung Seitens Gaumentraum geltend.Für alle weiteren Bestellarten wird eine Vorauszahlung verlangt. Sämtliche Dienstleistungen und oder Lieferungen aus den Vertragsbeziehungen mit Gaumentraum müssen spätestens innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum behalt werden.
2. Gaumentraum ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3. Nichteinhaltung der Zahlungsfrist löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und Gaumentraum hat Anspruch auf 8% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie allfälligen weiteren Schadens.
4. Bei Zahlungsverzug des Kunden zu einzelnen Leistungen ist Gaumentraum ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden aus sämtlichen bestehenden Einzelverträgen ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen beglichen oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefer- und Leistungseinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
5. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Gaumentraum angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht begleicht bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Gaumentraum berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist Gaumentraum auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
6. Rechnungen von Gaumentraum und die darin enthaltenen Angaben, welche vom Kunden nicht innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum beanstandet werden, gelten als genehmigt.
7. Der Kunde hat die Pflicht, Gaumentraum zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
8. Checks werden von Gaumentraum nach eigenem Ermessen höchstens zahlungshalber und nur nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.
IX. Gewährleistung
1. Die Produkte werden von Gaumentraum hinsichtlich der Gewährleistung einer qualitativ einwandfreien Ware geprüft und anschliessend zum Versand freigegen. Gaumentraum stellt sicher, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes frei von Mängeln sind und den regulären Qualitätsstandards entsprechen.
2. Die Gewährleistungsfrist für eigene gelieferte Leistungen von Gaumentraum beträgt maximal 1 Monat ab Herstellungsdatum. Es besteht nur ein Recht auf Nachbesserung oder Auswechslung einer defekten/mangelhaften Leistung nach Ermessen von Gaumentraum. Jeder weitere Anspruch gegenüber Gaumentraum, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für auftragsrechtliche Leistungen besteht nicht.
3. Die Gewährleistung von Gaumentraum für die von ihr gelieferten Drittleistungen bestimmt sich in jeder Hinsicht einzig nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Die einzige Pflicht von Gaumentraum besteht darin, allfällige Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
4. Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Drittbestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt, die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen (insb. keine Haftung für indirekte Schäden) und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
5. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Fall ein versteckter Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist, spätestens innert 7 Tagen, an Gaumentraum schriftlich und detailliert angezeigt wird sowie einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet, ansonsten jegliche Ansprüche gegen Gaumentraum entfallen. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
- Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Lagerung
- Folgen eines Überkonsums
- äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von Gaumentraum noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller oder Lieferanten nicht gedeckte Gewähr- und Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelnder Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch Gaumentraum auf Kosten des Kunden.
7. Der Kunde hält sich an die von Gaumentraum bzw. vom jeweiligen Dritt-Hersteller oder Dritt-Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Gewähr- und Garantieleistungen.
8. Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Gewährleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von Gaumentraum vollumfänglich wegbedungen.
X. Haftung
1. Gaumentraum haftet nur für direkten Schaden, und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von Gaumentraum, deren Hilfspersonen oder den von Gaumentraum beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist zudem soweit zulässig auf den Preis der jeweiligen Lieferung und oder Leistung beschränkt.
2. Jede weitergehende Haftung von Gaumentraum, deren Hilfspersonen und der von Gaumentraum beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde keine Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an einem gelieferten Produkt und oder Leistung selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
3. Gaumentraum verpflichtet sich, dem Kunden allfällige von einem Dritt-Hersteller oder Dritt-Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
XI. Rechte an Leistungen von Gaumentraum, Inhalte des Kunden
1. Vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung stehen sämtliche Urheber- oder andere Schutzrechte an den von Gaumentraum gelieferten Leistungen, Arbeitsresultaten, Produkten Knowhow Gaumentraum bzw. den allenfalls berechtigten Herstellern und oder Lieferanten zu. Der Kunde kann diese Leistungen, Arbeitsresultaten, Produkten, Knowhow nur gemäss den vertraglich vereinbarten Bestimmungen für sich selbst nutzen, nicht aber Dritten zugänglich machen, an sie übertragen oder sonst wie weiterverwerten.
2. Das Recht und die Verantwortung der vom Kunden gelieferten Inhalte (z.B. Fotos, Texte, Grafiken etc.) verbleiben beim Kunden.
3. Sofern der Kunde bzw. von ihm gelieferte Inhalte Urheber- oder andere Schutzrechte in irgendeiner Form verletzen, gehen Kosten für Klagen und für die Richtigstellung durch Gaumentraum vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
XII. Patente und andere Schutzrechte
1. Alle auf der Webseite veröffentlichen Inhalte (Texte, Bilder, Musik, Grafiken, etc.) unterliegen dem Schweizerischen Recht. Die Inhalte der Webseite sind das geistige Eigentum von Gaumentraum. Das Produktesortiment der Marke „Dankerli ®“ ist markenrechtlich durch die Eintragung in das Markenregister geschützt und darf ausschliesslich vom Markeninhaber verwendet werden. Durch die Nutzung der Webseite werden dem Kunden keine Rechte oder Lizenzen eingeräumt.
2. Bei der Ausführung ihrer Leistungen wird Gaumentraum gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen.
3. Wenn ein Arbeitsresultat von Gaumentraum nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen von Gaumentraum Schutzrechte Dritter verletzt, hat Gaumentraum das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
4. Gaumentraum ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat vom Kunden oder durch von Gaumentraum nicht beauftragte Dritte geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt.
5. Falls ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Schutzrechtes durch von Gaumentraum gelieferte Drittprodukte/-leistungen, so wird der Kunde Gaumentraum schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnisse setzen. Gaumentraum wird diese Hinweise soweit notwendig umgehend an betroffene Lieferanten und oder Hersteller weiterleiten und diese zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet in solchen Fällen gegenüber Gaumentraum auf weitere Ansprüche.
6. Dem Kunden stehen gegenüber der Gaumentraum keine über die obenstehenden Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
XIII. Geheimhaltung und Datenschutz
1. Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
2. Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.
3. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
4. Gemäss der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Diese Bestimmungen werden durch Gaumentraum eingehalten. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben. Es werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die Daten der Kunden gewissenhaft vor Verlust, Zerstörung, Verfälschung, Missbrauch, Manipulation oder fremden Zugriff zu schützen. Gaumentraum setzt alle Mittel sinnvoll ein, um die Offenlegung der Daten aufgrund von Fehlern bei der Datenübertragung und oder unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu verhindern. Jedoch kann Gaumentraum keine Haftung für solche unerwünschten Ereignisse übernehmen.
5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Gaumentraum kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von Gaumentraum beauftragten Kreditunternehmen bekannt gibt.
XIV. Abtretung, Übertragung, Verpfändung, Verrechnung und Retentionsrecht
1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gaumentraum an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Gaumentraum zu verrechnen.
3. Jegliches Retentions- oder Rückgaberecht des Kunden an Sachen der Gaumentraum ist vollumfänglich wegbedungen.
XV. Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
XVI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Die einzelnen Vertragsverhältnisse sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen (insb. Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und des Haagers Kaufrechtsabkommens).
2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten befindet sich für Gaumentraum sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz von Gaumentraum örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten.